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1257. Januar 25. Trebnitz.

8. Kal. Febr.

Gertrud, Aebtissin des Kl. Trebnitz, verkauft mit Zustimmung ihres Konventes einen Theil der Trebnitzer Vogtei, welche Vogtei sie von Joh., dem Bruder des weiland Vogtes Gyslbertus, zurückgekauft, nun von Neuem um 30 Mark Silber ihrem getreuen Bürger Sypota, nämlich 2 Hufen, eine frei, die andere zinshaft, sammt dem ganzen Baumgarten und dem Fischteiche, dem Vogteihause und dem dritten Pfennig von den Einkünften des deutschen Gerichtes der Stadt. Dies und die 3 Morgen de rubeto auf dem Mons Lagossoniensis zur Erbauung eines Hopfenhauses soll S. frei besitzen und nur von der einen zinshaften Hufe Zins und Feldzehnten entrichten und von dem Vogteihause, wogegen er das Haus, welches er jetzt bewohnt, frei besitzen soll. Alle sonstigen Nutzungen der Vogtei sollen dem Kloster gehören. S. und seine Mitbürger geniessen die Freiheiten des deutschen Rechtes wie die Bürger von Neumarkt, doch hat S. von den Schankwirthen in Trebnitz jährl. 48 Mark Silber einzutreiben und an das Kloster abzuführen und zwar je zur Hälfte an Walpurgis und Martini, wo die Verpachtungszeit beginnt und abläuft. Zur leichteren Aufbringung dieses Geldes sollen die Schankeinkünfte von dem Jahrmarkte den ständigen Kretschmern zu Gute kommen, so dass von jedem zum Zwecke des Ausschanks gebrauten Malter Malzes resp. von je 6 Urnen Honig 1 Loth Silber an sie zu zahlen ist; die sonstigen Einkünfte vom Jahrmarkte, wie überhaupt alle Nutzungen vom Gewerbe und Handel stehen dem Kloster zu, doch soll der Kellermeister davon jährl. 4 Mark an das Krankenhaus des Stiftes entrichten. Die Einwohner haben von ihren Wein- und Hopfengärten nur den Zehnten an das Kloster zu entrichten und sollen 3 Hufen zur Viehweide haben. Bei Schlägereien der Dienerschaft des Klosters mit der der Bürger soll, wofern es Deutsche betrifft, der Vogt richten, doch soll derselbe, wenn die Aebtissin ihren Leuten ihres Theils die Busse ganz oder halb erlässt, ebenso viel auch von seinem Theil erlassen.

Z.: die dom. Gyslbert, Prior, Ludwig, Matheus, Cunr., Kellermeister, Arnold, Kämmerer, die Br. Pet. Bedra, Alb., Unterkellermeister, Br. Joh., Br. Marquard, Br. Rambert.


In einem Transsumte von 1365 P.-A. Trebn. 215.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.